Mitgliederpolitik
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Definition
der Stellung des Mitglieds im VÖB
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| Wir kennen ordentliche
und außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Der VÖB lebt durch, mit und für seine Mitglieder.
Sie stehen im Mittelpunkt der Betrachtungsweise
und damit kommt ihnen eine zentrale Bedeutung
zu. Sie wirken auch bei wichtigen Entscheidungen
durch ihr Stimmrecht in der Generalversammlung
direkt oder indirekt durch die von ihnen gewählten
Funktionäre im Vorstand an der Willensbildung
des VÖB mit und bekennen sich zu seinen Grundsätzen.
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie
deren Stellung und Bedeutung innerhalb des
Verbandes werden im Wesentlichen in den Statuten
geregelt.
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Verhältnis
der Mitglieder untereinander
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| Die Mitgliedsbetriebe
bzw. deren Vertreter haben im Gesamtverband
alle gleiche Rechte und Pflichten und zwar
unabhängig von der Betriebsgröße und vom Umsatz.
Obwohl die Mitgliedsbetriebe untereinander
im Wettbewerb stehen, gehört es schon aufgrund
des im Leitbild formulierten Bekenntnisses
zu einem fairem Wettbewerb zu einem wichtigen
Grundsatz, dass sich die Mitgliedsbetriebe
sowohl am Markt als auch im Rahmen des VÖB
mit dem nötigen Anstand und Respekt begegnen.
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| Gute
Verbandsleistung setzt die Mitarbeit der Mitglieder
voraus
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| Die Mitgliedsbetriebe sind
nicht nur die Bezieher der vom Verband erbrachten
Leistung, sondern spielen auch eine wichtige
Rolle als Übermittler von Fachinformationen.
Sie sind bereit, nicht nur die nötigen Finanzmittel
aufzubringen, sondern auch ihr Personal mit
den entsprechenden Sachkenntnissen für die
Tätigkeit in den entsprechenden Produktgruppen,
Arbeitskreisen und sonstigen Ausschüssen zur
Verfügung zu stellen. Dies sind die wichtigsten
Voraussetzungen und Grundlagen dafür, dass
der VÖB überhaupt Dienstleistungen an seine
Mitglieder erbringen kann. Der VÖB ist daher
bei seiner Leistungserstellung auf die personellen,
materiellen, immateriellen und finanziellen
Mittel seiner Mitglieder angewiesen. Alleine
schon die Anzahl der Mitglieder und damit
die Tatsache, dass 80 % des Gesamtumsatzes
an Betonbauteilen in Österreich von VÖB-Mitgliedsbetrieben
getätigt wird, stellt eine Leistungsreserve
dar, die wesentlich zur Durchsetzungskraft
des Verbandes beträgt.
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Grundsatz
der Berücksichtigung von Interessen einzelner
Mitgliedergruppen
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| Die Vielfalt des Erzeugungsprogrammes
der Beton- und Fertigteilwerke bringt es mit
sich, dass die Mitglieder stark unterschiedliche
Interessen und Schwerpunkte - nämlich jeweils
aus der Sicht ihrer Firma - haben. Diese Verschiedenheit
der Interessensanlagen bringt es mit sich,
dass das verbandliche Leistungsangebot auf
die jeweilige Produktsparte abgestimmt sein
muss und daher von Produktgruppe zu Produktgruppe
sehr unterschiedlich ist. Es ist Aufgabe des
Vorstandes und der Geschäftsleitung darauf
zu achten, dass die Verbandsleistungen auf
die einzelnen Produktsparten möglichst gleichmäßig
und gerecht verteilt werden, da die einzelnen
Produktgruppen grundsätzlich gleiche Rechte
und Pflichten haben.
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Politik
der Mitgliedermärkte
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| Neben den Mitgliedern
sind die Mitgliedermärkte ein wesentlicher
Adressantenkreis. Auf der Beschaffungsseite
sind es die Lieferanten von Zuschlägen und
Zement, sowie anderen Halbfertig- oder Handelsprodukten,
mit denen der VÖB laufend Kontakt hält. Auf
der Absatzseite sind es die Kontakte mit den
öffentlichen und privaten Bauherrn, den planenden
und ausschreibenden Stellen, den ausführenden
Firmen und dem Baustoffhandel, auf die der
VÖB mit seiner Öffentlichkeitsarbeit, der
Gemeinschaftswerbung und dem übrigen Marketinginstrumentarium
einwirkt.
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Politik
der Interessensvertretung
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| Zur Erreichung der gesetzten
Ziele gehört die Vertretungsaufgabe ganz wesentlich
zum Leistungspaket des VÖB. Seine laufenden
Kontakte zu den Baubehörden, dem Normungsinstitut,
den gesetzlichen Interessensvertretungen der
Bundes- und Landeskammern, dem Wasserwirtschaftsfonds,
den Ministerien und den Prüfanstalten gehören
im Sinne der Einflussnahme auf die Rahmenbedingungen
der Branche zu den wichtigsten Beziehungen.
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Kooperationspartner
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| Der VÖB pflegt mit einer
Reihe von Verbänden und Institutionen im In-
und Ausland Kontakte und ist in wesentlichen
Organisationen selbst Mitglied, wozu insbesondere
auch der Internationale Verband der Beton-
und Fertigteilindustrie - BIBM, zählt. Grundsätzlich
gilt hier, dass der VÖB zunächst als selbstständiger
und eigenständiger Verband tätig wird und
erst dann die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
sucht, wenn dies für die Zielerreichung erforderlich
und sinnvoll ist. Die fortschreitende europäische
Integration und die Öffnung der Grenzen zu
den östlichen Nachbarländern verlangt eine
Verstärkung der Kontakte zu ausländischen
Institutionen mit gleichen oder ähnlichen
Aufgaben. Sofern solche nicht vorhanden sind,
soll der VÖB an der Gründung solcher Organisationen
mithelfen. Funktionierender Güteschutz und
Verbände mit ähnlichen Zielsetzungen wie der
VÖB in den neuen Mitgliedsstaaten der EU (ab
2004) sind eine wesentliche Voraussetzung
für die Hebung des Qualitätsstandards von
Betonbauteilen.
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Organisationspolitik
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| Der VÖB verfügt
über eine Gliederung in Produktgruppen, die
sich im Wesentlichen an den Bedürfnissen des
Marktes ausrichtet. Die zunehmende Überregionalität
des Marktes verlangt nach einer Regionen übergreifenden
Produkt bezogenen Gliederung des Verbandes.
Damit kann der VÖB den unterschiedlichen Interessenslagen
der Produktgruppen gerecht werden. Der VÖB
pflegt einen demokratischen Führungsstil,
bei dem die Mitglieder an der Willensbildung
direkt mitwirken können. Die Wege der Entscheidungsfindung,
der Beschlussfassung sowie der Durchsetzung
der Entscheidungen und Maßnahmen sind direkt,
kurz und unbürokratisch. Die Führungsorgane
sind statutengemäß bestellt und sachgerecht
gegliedert. Die Vorsitzenden der Produktgruppen
werden aus der Gruppe gewählt. Die ordentliche
Mitgliederversammlung wählt die Vorsitzenden
der Fachgruppen, die Mitglieder des Vorstandes
sind und dort die Produktgruppen vertreten.
Damit ist gewährleistet, dass die verschiedenen
Interessenslagen der einzelnen Produktsparten
auch im Rahmen des Vorstandes als Führungs-
und Leistungsgremium des VÖB ausreichend behandelt
werden.
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Finanzpolitik
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Der VÖB will so
wirtschaften, dass die Finanzen langfristig
im Gleichgewicht sind und zur Absicherung zukünftiger
Risken Reserven in Höhe von mindestens einem
ordentlichen Jahresbudget gebildet werden können.
Die Zahlungsbereitschaft soll stets auf einem
betriebswirtschaftlich optimalen Maß gehalten
werden. Durch die Bildung von Rücklagen soll
die Entfaltung neuer, marktgerechter unternehmerischer
Aktivitäten ermöglicht werden. Die Finanzmittel
werden aufgebracht durch
- Mitgliedsbeiträge der ordentlichen
und außerordentlichen Mitglieder.
- Kostenbeiträge für Dienstleistungen
und Produkte gegenüber Mitgliedern
und Dritten.
Die Mitgliedsbeiträge für Dienstleistungen
sind Pflichtbeiträge und in ihrer Höhe vom
Umsatz des jeweiligen Mitgliedswerkes abhängig.
Wir wollen bei der Wahl der Finanzierungsquellen,
soweit es Nichtmitglieder betrifft, darauf
achten, dass die Unabhängigkeit und Dispositionsfreiheit
gewahrt bleibt. Wir halten im Finanzwesen
am Mischsystem fest, wenn auch im Verhältnis
zu den Kostenbeiträgen das Aufkommen der Mitgliedsbeiträge
überwiegt. Die Tätigkeit des VÖB stützt sich
ausschließlich auf die ehrenamtliche Mitarbeit
seiner Mitglieder. Es werden weder Spesen
noch Taggelder bzw. Sitzungsgelder vergütet.
Die Ehrenamtlichkeit war und ist ein fester
Bestandteil der VÖB-Finanzpolitik. Die Produktgruppen
werden mit einem Budget ausgestattet, welches
im Haushaltsplan festgehalten ist. Die Mittel
sind entsprechend des von der Generalversammlung
jährlich genehmigten Haushaltsplanes sparsam
zu verwenden. |