Mitgliederpolitik
Definition
der Stellung des Mitglieds im
VÖB
Wir
kennen ordentliche und außerordentliche
Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Der VÖB lebt durch, mit
und für seine Mitglieder.
Sie stehen im Mittelpunkt der
Betrachtungsweise und damit
kommt ihnen eine zentrale Bedeutung
zu. Sie wirken auch bei wichtigen
Entscheidungen durch ihr Stimmrecht
in der Generalversammlung direkt
oder indirekt durch die von
ihnen gewählten Funktionäre
im Vorstand an der Willensbildung
des VÖB mit und bekennen
sich zu seinen Grundsätzen.
Die Rechte und Pflichten der
Mitglieder sowie deren Stellung
und Bedeutung innerhalb des
Verbandes werden im Wesentlichen
in den Statuten geregelt.
Verhältnis
der Mitglieder untereinander
Die Mitgliedsbetriebe
bzw. deren Vertreter haben im
Gesamtverband alle gleiche Rechte
und Pflichten und zwar unabhängig
von der Betriebsgröße
und vom Umsatz. Obwohl die Mitgliedsbetriebe
untereinander im Wettbewerb
stehen, gehört es schon
aufgrund des im Leitbild formulierten
Bekenntnisses zu einem fairem
Wettbewerb zu einem wichtigen
Grundsatz, dass sich die Mitgliedsbetriebe
sowohl am Markt als auch im
Rahmen des VÖB mit dem
nötigen Anstand und Respekt
begegnen.
Gute
Verbandsleistung setzt die Mitarbeit
der Mitglieder voraus
Die Mitgliedsbetriebe
sind nicht nur die Bezieher
der vom Verband erbrachten Leistung,
sondern spielen auch eine wichtige
Rolle als Übermittler von
Fachinformationen. Sie sind
bereit, nicht nur die nötigen
Finanzmittel aufzubringen, sondern
auch ihr Personal mit den entsprechenden
Sachkenntnissen für die
Tätigkeit in den entsprechenden
Produktgruppen, Arbeitskreisen
und sonstigen Ausschüssen
zur Verfügung zu stellen.
Dies sind die wichtigsten Voraussetzungen
und Grundlagen dafür, dass
der VÖB überhaupt
Dienstleistungen an seine Mitglieder
erbringen kann. Der VÖB
ist daher bei seiner Leistungserstellung
auf die personellen, materiellen,
immateriellen und finanziellen
Mittel seiner Mitglieder angewiesen.
Alleine schon die Anzahl der
Mitglieder und damit die Tatsache,
dass 80 % des Gesamtumsatzes
an Betonbauteilen in Österreich
von VÖB-Mitgliedsbetrieben
getätigt wird, stellt eine
Leistungsreserve dar, die wesentlich
zur Durchsetzungskraft des Verbandes
beträgt.
Grundsatz
der Berücksichtigung von
Interessen einzelner Mitgliedergruppen
Die
Vielfalt des Erzeugungsprogrammes
der Beton- und Fertigteilwerke
bringt es mit sich, dass die
Mitglieder stark unterschiedliche
Interessen und Schwerpunkte
- nämlich jeweils aus der
Sicht ihrer Firma - haben. Diese
Verschiedenheit der Interessensanlagen
bringt es mit sich, dass das
verbandliche Leistungsangebot
auf die jeweilige Produktsparte
abgestimmt sein muss und daher
von Produktgruppe zu Produktgruppe
sehr unterschiedlich ist. Es
ist Aufgabe des Vorstandes und
der Geschäftsleitung darauf
zu achten, dass die Verbandsleistungen
auf die einzelnen Produktsparten
möglichst gleichmäßig
und gerecht verteilt werden,
da die einzelnen Produktgruppen
grundsätzlich gleiche Rechte
und Pflichten haben.
Politik
der Mitgliedermärkte
Neben
den Mitgliedern sind die Mitgliedermärkte
ein wesentlicher Adressantenkreis.
Auf der Beschaffungsseite sind
es die Lieferanten von Zuschlägen
und Zement, sowie anderen Halbfertig-
oder Handelsprodukten, mit denen
der VÖB laufend Kontakt
hält. Auf der Absatzseite
sind es die Kontakte mit den
öffentlichen und privaten
Bauherrn, den planenden und
ausschreibenden Stellen, den
ausführenden Firmen und
dem Baustoffhandel, auf die
der VÖB mit seiner Öffentlichkeitsarbeit,
der Gemeinschaftswerbung und
dem übrigen Marketinginstrumentarium
einwirkt.
Politik
der Interessensvertretung
Zur Erreichung
der gesetzten Ziele gehört
die Vertretungsaufgabe ganz
wesentlich zum Leistungspaket
des VÖB. Seine laufenden
Kontakte zu den Baubehörden,
dem Normungsinstitut, den gesetzlichen
Interessensvertretungen der
Bundes- und Landeskammern, dem
Wasserwirtschaftsfonds, den
Ministerien und den Prüfanstalten
gehören im Sinne der Einflussnahme
auf die Rahmenbedingungen der
Branche zu den wichtigsten Beziehungen.
Kooperationspartner
Der VÖB
pflegt mit einer Reihe von Verbänden
und Institutionen im In- und
Ausland Kontakte und ist in
wesentlichen Organisationen
selbst Mitglied, wozu insbesondere
auch der Internationale Verband
der Beton- und Fertigteilindustrie
- BIBM, zählt. Grundsätzlich
gilt hier, dass der VÖB
zunächst als selbstständiger
und eigenständiger Verband
tätig wird und erst dann
die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
sucht, wenn dies für die
Zielerreichung erforderlich
und sinnvoll ist. Die fortschreitende
europäische Integration
und die Öffnung der Grenzen
zu den östlichen Nachbarländern
verlangt eine Verstärkung
der Kontakte zu ausländischen
Institutionen mit gleichen oder
ähnlichen Aufgaben. Sofern
solche nicht vorhanden sind,
soll der VÖB an der Gründung
solcher Organisationen mithelfen.
Funktionierender Güteschutz
und Verbände mit ähnlichen
Zielsetzungen wie der VÖB
in den neuen Mitgliedsstaaten
der EU (ab 2004) sind eine wesentliche
Voraussetzung für die Hebung
des Qualitätsstandards
von Betonbauteilen.
Organisationspolitik
Der VÖB
verfügt über eine
Gliederung in Produktgruppen,
die sich im Wesentlichen an
den Bedürfnissen des Marktes
ausrichtet. Die zunehmende Überregionalität
des Marktes verlangt nach einer
Regionen übergreifenden
Produkt bezogenen Gliederung
des Verbandes. Damit kann der
VÖB den unterschiedlichen
Interessenslagen der Produktgruppen
gerecht werden. Der VÖB
pflegt einen demokratischen
Führungsstil, bei dem die
Mitglieder an der Willensbildung
direkt mitwirken können.
Die Wege der Entscheidungsfindung,
der Beschlussfassung sowie der
Durchsetzung der Entscheidungen
und Maßnahmen sind direkt,
kurz und unbürokratisch.
Die Führungsorgane sind
statutengemäß bestellt
und sachgerecht gegliedert.
Die Vorsitzenden der Produktgruppen
werden aus der Gruppe gewählt.
Die ordentliche Mitgliederversammlung
wählt die Vorsitzenden
der Fachgruppen, die Mitglieder
des Vorstandes sind und dort
die Produktgruppen vertreten.
Damit ist gewährleistet,
dass die verschiedenen Interessenslagen
der einzelnen Produktsparten
auch im Rahmen des Vorstandes
als Führungs- und Leistungsgremium
des VÖB ausreichend behandelt
werden.
Finanzpolitik
Der VÖB
will so wirtschaften, dass die
Finanzen langfristig im Gleichgewicht
sind und zur Absicherung zukünftiger
Risken Reserven in Höhe
von mindestens einem ordentlichen
Jahresbudget gebildet werden
können. Die Zahlungsbereitschaft
soll stets auf einem betriebswirtschaftlich
optimalen Maß gehalten
werden. Durch die Bildung von
Rücklagen soll die Entfaltung
neuer, marktgerechter unternehmerischer
Aktivitäten ermöglicht
werden. Die Finanzmittel werden
aufgebracht durch
Mitgliedsbeiträge der ordentlichen
und außerordentlichen
Mitglieder.
Kostenbeiträge für
Dienstleistungen und Produkte
gegenüber Mitgliedern und
Dritten.
Die Mitgliedsbeiträge für
Dienstleistungen sind Pflichtbeiträge
und in ihrer Höhe vom Umsatz
des jeweiligen Mitgliedswerkes
abhängig. Wir wollen bei
der Wahl der Finanzierungsquellen,
soweit es Nichtmitglieder betrifft,
darauf achten, dass die Unabhängigkeit
und Dispositionsfreiheit gewahrt
bleibt. Wir halten im Finanzwesen
am Mischsystem fest, wenn auch
im Verhältnis zu den Kostenbeiträgen
das Aufkommen der Mitgliedsbeiträge
überwiegt. Die Tätigkeit
des VÖB stützt sich
ausschließlich auf die
ehrenamtliche Mitarbeit seiner
Mitglieder. Es werden weder
Spesen noch Taggelder bzw. Sitzungsgelder
vergütet. Die Ehrenamtlichkeit
war und ist ein fester Bestandteil
der VÖB-Finanzpolitik.
Die Produktgruppen werden mit
einem Budget ausgestattet, welches
im Haushaltsplan festgehalten
ist. Die Mittel sind entsprechend
des von der Generalversammlung
jährlich genehmigten Haushaltsplanes
sparsam zu verwenden.
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