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Die Teilpolitiken

Teilpolitiken des VÖB


Mitgliederpolitik

 

Definition der Stellung des Mitglieds im VÖB

Wir kennen ordentliche und außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Der VÖB lebt durch, mit und für seine Mitglieder. Sie stehen im Mittelpunkt der Betrachtungsweise und damit kommt ihnen eine zentrale Bedeutung zu. Sie wirken auch bei wichtigen Entscheidungen durch ihr Stimmrecht in der Generalversammlung direkt oder indirekt durch die von ihnen gewählten Funktionäre im Vorstand an der Willensbildung des VÖB mit und bekennen sich zu seinen Grundsätzen. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie deren Stellung und Bedeutung innerhalb des Verbandes werden im Wesentlichen in den Statuten geregelt.

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Verhältnis der Mitglieder untereinander

Die Mitgliedsbetriebe bzw. deren Vertreter haben im Gesamtverband alle gleiche Rechte und Pflichten und zwar unabhängig von der Betriebsgröße und vom Umsatz. Obwohl die Mitgliedsbetriebe untereinander im Wettbewerb stehen, gehört es schon aufgrund des im Leitbild formulierten Bekenntnisses zu einem fairem Wettbewerb zu einem wichtigen Grundsatz, dass sich die Mitgliedsbetriebe sowohl am Markt als auch im Rahmen des VÖB mit dem nötigen Anstand und Respekt begegnen.

Gute Verbandsleistung setzt die Mitarbeit der Mitglieder voraus

Die Mitgliedsbetriebe sind nicht nur die Bezieher der vom Verband erbrachten Leistung, sondern spielen auch eine wichtige Rolle als Übermittler von Fachinformationen. Sie sind bereit, nicht nur die nötigen Finanzmittel aufzubringen, sondern auch ihr Personal mit den entsprechenden Sachkenntnissen für die Tätigkeit in den jeweiligen Produktgruppen, Arbeitskreisen und sonstigen Ausschüssen zur Verfügung zu stellen. Dies sind die wichtigsten Voraussetzungen und Grundlagen dafür, dass der VÖB überhaupt Dienstleistungen an seine Mitglieder erbringen kann. Der VÖB ist daher bei seiner Leistungserstellung auf die personellen, materiellen, immateriellen und finanziellen Mittel seiner Mitglieder angewiesen. Alleine schon die Anzahl der Mitglieder und damit die Tatsache, dass 80 % des Gesamtumsatzes an Betonbauteilen in Österreich von VÖB-Mitgliedsbetrieben getätigt wird, trägt wesentlich zur Durchsetzungskraft des Verbandes bei und stärkt die Bedeutung des Verbandes im öffentlichen Auftreten.

Grundsatz der Berücksichtigung von Interessen einzelner Mitgliedergruppen

Die Vielfalt des Erzeugungsprogrammes der Beton- und Fertigteilwerke bringt es mit sich, dass die Mitglieder stark unterschiedliche Interessen und Schwerpunkte - nämlich jeweils aus der Sicht ihrer Firma - haben. Diese Verschiedenheit der Interessenslagen bringt es mit sich, dass das verbandliche Leistungsangebot auf die jeweilige Produktsparte abgestimmt sein muss und daher von Produktgruppe zu Produktgruppe sehr unterschiedlich ist. Es ist Aufgabe des Vorstandes und der Geschäftsleitung darauf zu achten, dass die Verbandsleistungen auf die einzelnen Produktsparten möglichst gleichmäßig und gerecht verteilt werden, da die einzelnen Produktgruppen grundsätzlich gleiche Rechte und Pflichten haben.

Politik der Mitgliedermärkte

Neben den Mitgliedern sind die Mitgliedermärkte ein wesentlicher Adressatenkreis. Auf der Beschaffungsseite sind es die Lieferanten von Zuschlägen und Zement, sowie anderen Halbfertig- oder Handelsprodukten, mit denen der VÖB laufend Kontakt hält. Auf der Absatzseite sind es die Kontakte mit den öffentlichen und privaten Bauherrn, den planenden und ausschreibenden Stellen, den ausführenden Firmen und dem Baustoffhandel, auf die der VÖB mit seiner Öffentlichkeitsarbeit, der Gemeinschaftswerbung und dem übrigen Marketinginstrumentarium einwirkt.

Politik der Interessensvertretung

Zur Erreichung der gesetzten Ziele gehört die Vertretungsaufgabe ganz wesentlich zum Leistungspaket des VÖB. Seine laufenden Kontakte zu den gesetzlichen Interessensvertretungen der Bundes- und Landeskammern, dem Normungsinstitut, dem OIB, den Baubehörden, den Ministerien und den Prüfanstalten gehören im Sinne der Einflussnahme auf die Rahmenbedingungen der Branche zu den wichtigsten Beziehungen.

Die Aufgabe der Interessensvertretung ist sowohl auf nationaler als auch auf europäischer bzw. internationaler Ebene wahr zu nehmen.

Kooperationspartner

Der VÖB arbeitet mit Verbänden und Institutionen im In- und Ausland zusammen und ist in wesentlichen Organisationen selbst Mitglied, wozu insbesondere auch der Internationale Verband der Beton- und Fertigteilindustrie - BIBM, zählt. Grundsätzlich gilt hier, dass der VÖB zunächst als selbstständiger und eigenständiger Verband tätig wird und erst dann die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern sucht, wenn dies für die Zielerreichung erforderlich und sinnvoll ist.

Kooperationen auf nationaler Ebene dienen u.a. dem Marketing für den Werkstoff Beton (z.B. Beton Dialog Österreich) oder der Stärkung von Baustoffen auf mineralischer Basis generell (z.B. Bau!Massiv! im Fachverband Steine Keramik).

Weitere Kooperationen werden zur Stärkung von Produkten oder Produktgruppen gepflegt. Beispiele dafür sind Kooperationen im Bereich Flächenbefestigung, Kamine oder Regenwassernutzung.

Organisationspolitik

Der VÖB verfügt über eine Gliederung in Produktgruppen, die sich im Wesentlichen an den Bedürfnissen des Marktes und der Mitgliedsunternehmen ausrichtet. Der VÖB pflegt eine demokratische Entscheidungskultur, in deren Rahmen die Mitglieder an der Willensbildung direkt mitwirken. Die Wege der Entscheidungsfindung, der Beschlussfassung sowie der Durchsetzung der Entscheidungen und Maßnahmen sind direkt, kurz und unbürokratisch. Die Führungsorgane sind statutengemäß bestellt und sachgerecht gegliedert. Die Vorsitzenden der Produktgruppen werden aus der Gruppe gewählt. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt die Vorsitzenden der Fachgruppen, die Mitglieder des Vorstandes sind und dort die Produktgruppen vertreten. Damit ist gewährleistet, dass die verschiedenen Interessenslagen der einzelnen Produktsparten auch im Rahmen des Vorstandes als Führungs- und Lenkungsgremium des VÖB ausreichend behandelt werden.

Auf ausgeglichene Besetzung der Gremien wird neben dem fachlichen Bereich auch in regionaler (Flächendeckung) und wirtschaftlicher (Gewerbe, Industrie, Unternehmensgröße) Hinsicht geachtet.

Finanzpolitik

Der VÖB ist bestrebt so zu wirtschaften, dass die Finanzen langfristig im Gleichgewicht sind. Zur Absicherung zukünftiger Risken werden Reserven in der Höhe von mindestens einem ordentlichen Jahresbudget gehalten. Die Zahlungsbereitschaft soll stets auf einem betriebswirtschaftlich optimalen Maß gehalten werden. Durch die Bildung von Rücklagen soll die Entfaltung neuer, marktgerechter unternehmerischer Aktivitäten ermöglicht werden. Die Finanzmittel werden aufgebracht durch Mitgliedsbeiträge der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sowie durch Sonderumlagen bei den betroffenen Mitgliedern für Aktivitäten, die den Rahmen des ordentlichen Budgets übersteigen.

Kostenbeiträge für Dienstleistungen und Produkte gegenüber Mitgliedern und Dritten

Die Mitgliedsbeiträge sind Pflichtbeiträge und in ihrer Höhe vom Umsatz des jeweiligen Mitgliedswerkes abhängig. Zusätzliche Aktivitäten und Dienstleistungen werden von den betroffenen Mitgliedern einvernehmlich beschlossen und die Beiträge einvernehmlich festgelegt.

Wir wollen bei der Wahl der Finanzierungsquellen, soweit es Nichtmitglieder betrifft, darauf achten, dass die Unabhängigkeit und Dispositionsfreiheit des Verbandes gewahrt bleibt.

Wir halten im Finanzwesen am Mischsystem fest, wenn auch im Verhältnis zu den Kostenbeiträgen das Aufkommen der Mitgliedsbeiträge gegenüber Umlagen überwiegt.

Die Tätigkeit des VÖB stützt sich ausschließlich auf die ehrenamtliche Mitarbeit seiner Mitglieder. Es werden weder Spesen noch Taggelder bzw. Sitzungsgelder vergütet. Die Ehrenamtlichkeit war und ist ein fester Bestandteil der VÖB-Finanzpolitik.

Die Mittel sind entsprechend des von der Generalversammlung jährlich genehmigten Haushaltsplanes verantwortungsbewusst zu verwenden.

Beton aus der Region